
AGB
von
Barbara IngramDiplomierte Lern- und Legasthenie-/Dyskalkulietrainerin nach EREL
Höglstraße 14, Top 5
5020 Salzburg
Stand: Februar 2024
Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Barbara Ingram, Diplomierte Lern- und Legasthenie-/Dyskalkulietrainerin nach EREL (im Folgenden Auftragnehmerin bzw. Trainerin und die Tätigkeit Lerntraining genannt) und dem Elternteil des Kindes/erwachsene Person (im Folgenden Klient genannt), soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.Mit der Anmeldung bei der Trainerin erklärt sich der Klient ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
Gegenstand
Die Trainerin bietet Lerntraining an. Es handelt sich dabei um keinen Reitunterricht und auch um keine Therapie.
Infogespräch
Das Infogespräch ist kostenlos. Die Trainerin stellt sich und das Lerntraining vor. Kurzinfo zu LRS, Legasthenie, Dyskalkulie.
Vertragsabschluss
Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Einzelsettings für Legasthenie/Dyskalkulie werden in 5er Blöcken abgehalten, EURO 225,--
Es findet ein Erstgespräch inkl. Terminplanung statt, bereits vorhandene Testungen und Fördermaßnahmen werden besprochen, (inkl. AGB und Datenschutz), ca. 40 Minuten.
Die 5 Einheiten Einzeltraining finden 1x/Woche statt. Es werden 7 Termine festgelegt, zwei davon sind Ersatztermine, wobei diese Termine innerhalb von zwei Monaten aufzubrauchen sind. Die Einheiten sind individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt, Besprechung mit der Begleitperson nach jeder Einheit, Übung für zu Hause. Die Beträge sind ohne österreichische Steuer angegeben.
Terminvereinbarung
Die Termine des gebuchten Paketes werden gleich beim Erstgespräch festgelegt. Diese finden 1x/Woche und innerhalb von drei Monaten statt. Termine werden von Montag bis Freitag vergeben. Termine können spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch (auf den Anrufbeantworter sprechen) abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Einheit fällig. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Einheit möglich. Hinweis laut DSVGO: Bei Nachrichten über whatsapp werden sensible Daten gespeichert!
Kleidung
Das Lerntraining findet bei jeder Witterung statt. Es ist für entsprechende Kleidung der Kinder zu sorgen. Empfohlen werden feste, knöchelhohe Schuhe. Gummistiefel rutschen vom Fuß, außer in Verbindung mit Matschhose mit Gummizug als Halterung um den Schuh und Schuhsohle.
Bei Krankheit des Kindes
Das Lerntraining kann nur mit gesunden Kindern stattfinden. Starker Husten, rinnende Nase oder Fieber erfordern ein Verschieben der Trainingseinheit.
Begleitpersonen
Begleitpersonen bitten wir, die Zeit während des Lerntrainings außerhalb des Hofgeländes zu verbringen (ausgenommen erstes Kennenlernen). Zuschauer, Geschwister und mitgebrachte Hunde lenken zu sehr ab und beeinträchtigen den Ablauf am Einstellbetrieb auch hier haften Eltern für ihre Kinder.
Parken
Die Kinder werden persönlich von mir am Parkplatz abgeholt und auch wieder an die Begleitperson übergeben.
Mit und am Pferd
Beim Lerntraining mit und am Pferd besteht Reithelmpflicht. Ein Leihhelm steht zur Verfügung. Das Lerntraining kann auch ohne tierischen Co-Trainer abgehalten werden. Diese Entscheidung obliegt der Trainerin.
Lernen mit Pferden - qualifiziertes und zertifiziertes Bildungsinstitut. LWQ - deutsches Qualitätstestat, öcert, wba - offiziell anerkannte Qualitätsstandards. Tatsächlich fühlt sich das Bildungsinstitut "Lernen mit Pferden" den Erfordernissen, wie sie zB vom Bundesministerium für Bildung oder auch der BVL (Bundesverband Legasthenie Ö und D) an ein sinnvolles Legasthenietraining gestellt werden, verpflichtet. Informationen zu den Lehrgängen und deren Inhalten finden sich auf www.lernenmitpferden.at
Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme am Lerntraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainerin haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden während des Lerntrainings sowie auf den Wegen zu und von dem Ort des Lerntrainings.
Für jegliche Schäden, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Lerntrainings ergeben könnten, ist die Trainerin nicht haftbar.
Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (z. B. durch Zecken, Insekten etc.) übernimmt die Trainerin keine Haftung. Eltern haften für Ihre Kinder.
Es liegt in der Verantwortung der Klienten/Eltern bzw. Begleitperson, dass ein Tetanus Impfschutz beim Kind/Erwachsene aufrecht ist. Sofern Allergien bestehen, müssen diese der Trainerin bekannt gegeben werden. Es wird auf die Notwendigkeit einer eigenen Unfallversicherung hingewiesen!
Es gilt die DSGVODie aktuelle Fassung der DSGVO finden sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Datenschutzerklärung
Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.